Barrierefreiheitserklärung
Der für diese Webseite Verantwortliche ist bemüht, seine Websites im Einklang mit der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung (Bayerische E-Government-Verordnung – BayEGovV) und die barrierefreie Informationstechnik (BayBITV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website
unternehmernacht-landshut.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.09.2025 anhand einer Selbstbewertung erstellt.
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Sie können den Betreibern der Websites und mobilen Anwendungen Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.
Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit der Betreiber innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüfen wir auf Ihren Antrag, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber den Betreibern Maßnahmen erforderlich sind.
Sie haben die Möglichkeit, online diesen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Oder Sie wenden sich an unsere Kontaktadresse:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail:
bitv@bayern.de
https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html